Wohnung Haustiere Verboten Katze
Ein haustierverbot kann es für tiere geben die lärm oder gestank verursachen oder gefährlich sind.
Wohnung haustiere verboten katze. Das bedeutet jedoch nicht dass alle tiere in einer wohnung gehalten werden dürfen. Allerdings kann die haltung einer katze trotzdem vom vermieter abhängig sein nämlich dann wenn der mietvertrag diesbezüglich regelungen beinhaltet. Ein absolutes haustierverbot ist im mietvertrag also nicht möglich. Hat jemand eine starke katzenhaarallergie oder leidet oder panischer angst vor hunden.
Interessen der mitbewohner und nachbarn. Grundsätzlich nicht verbieten können vermieter die haltung von kleintieren in der wohnung. Für ein solches tierhaltungsverbot braucht es gründe. Bei vorliegen gewichtiger gründe kann der vermieter seine erlaubnis zur tierhaltung rückgängig machen.
Das sind in der regel 2 haustiere. Laut bundesgerichtshof darf die haltung von hunden oder katzen in der mietwohnung nicht uneingeschränkt verboten werden. Ist die haltung von hunden oder katzen in der mietwohnung erlaubt bedeutet das nicht dass unendlich viele tiere einziehen dürfen. Klauseln dieser art im mietvertrag sind ungültig.
Vor allem bei größeren tieren wie bestimmten hunde und katzenrassen werden viele fälle vor gericht verhandelt. Haustier e und wohnung müssen zusammenpassen das betrifft zum beispiel die art und anzahl der tiere und die größe der wohnung. Dann kann ein verbot gerechtfertigt sein. Darunter werden alle haustiere gefasst die in käfigen aquarien und terrarien gehalten werden können.
Insoweit wurde das verbot der katzenhaltung in der hausordnung einer wohnungseigentümergemeinschaft für wirksam erachtet wonach katzen in außenanlagen und im haus nicht frei herumlaufen dürfen. Wann kann der vermieter eine katze verbieten. Außerdem muss sich der mieter auf das ortsübliche maß an tieren beschränken. Auch die haltung von hunden und katzen darf nicht generell verboten werden.
Verbot der katzenhaltung in der mietwohnung kann auch individuell vereinbart werden die entscheidung des bundesgerichtshofs dass haustierhaltung nicht generell verboten werden darf bezieht sich nur auf formularmäßige vereinbarungen. Der bundesgerichtshof hat bereits 1993 entschieden dass eine generelle mietvertragsklause die haustiere in der mietsache grundsätzlich ausschließt nicht zulässig ist bgh vii zr 10 92.