Mietrecht Haustiere Besuch
Das mietrecht erlaubt besuch in der wohnung unabhängig von dauer und person.
Mietrecht haustiere besuch. Im mietrecht kann besuch zu einem thema werden dass spannungen zwischen mietern und vermietern hervorrufen kann. Das mietrecht hat für haustiere in einer mietsache regelungen die es zu beachten gilt. Laut fouquet kann ihm der vermieter nicht verbieten von menschen mit tierischem anhang in der wohnung besucht zu werden. Besucher dürfen selbstverständlich auch in der mieterwohnung übernachten.
Meist geht es darum ob für mieter überhaupt ein besuchsrecht besteht wie viel besuch erlaubt ist oder auch darum wie lange ein solcher bleiben darf. Regelt der mietvertrag ein tierhaltungsverbot ist davon aber auch nicht der stundenweise aufenthalt eines hundes in der mietwohnung umfasst. Der zeitlich begrenzte besuch ist nicht mit der tierhaltung gleichzusetzen. Die situation kann sich daraus ergeben dass ein besucher seinen hund mitbringt oder ein tierhalter sein haustier wegen krankheit oder urlaub vorübergehend bis dauerhaft bei einem bekannten in dessen mietwohnung unterbringt.
Allerdings sollten mieter darauf achten dass dies nicht zu lange und zu häufig geschieht. Grundsätzlich nicht verbieten können vermieter die haltung von. Auch wenn im mietvertrag die hundehaltung für die mietwohnung von der erlaubnis des vermieters abhängt und dieser das untersagt darf ein hund zu besuch kommen. Im mietvertrag findet sich regelmäßig eine bestimmung zur tierhaltung.
Hund zu besuch trotz haustierverbot. Dies gilt erst recht wenn sich im mietvertrag keine regelung zur tierhaltung findet oder die tierhaltung pauschal verboten ist. Grenzwertig kann es jedoch werden wenn der hund längere zeit in der mietwohnung bleibt. Kleintiere darf jeder mieter als haustier halten der erlaubnisvorbehalt im mietvertrag gilt aber ohnehin nur für größere tiere.
Ob im mietvertrag haustiere grundsätzlich ausgeschlossen werden können was der bundesgerichtshof bgh diesbezüglich entschieden hat und was mieter in diesem zusammenhang beachten sollten betrachtet der folgende ratgeber näher. Auf die frage was ist erlaubt und was ist verboten gibt es dennoch keine allgemeingültige pauschale antwort. Selbst wenn das gewünschte haustier nicht mit einziehen darf gibt es einen kleinen lichtblick für mieter. Beispielsweise dann wenn der besucher in der vergangenheit wiederholt ruhestörungen begangen hat oder gemeinschaftsräume wie treppenhaus flur keller usw.