Haustiere Verboten Mietvertrag
Kleintierhaltung in der mietwohnung kann nicht grundsätzlich verboten werden.
Haustiere verboten mietvertrag. Das ist etwa dann der fall wenn größere haustiere wie katzen oder hunde laut mietvertrag verboten sind. Ein absolutes haustierverbot ist im mietvertrag also nicht möglich. Dies gilt erst recht wenn sich im mietvertrag keine regelung zur tierhaltung findet oder die tierhaltung pauschal verboten ist. Auch die haltung von hunden und katzen darf nicht generell verboten werden.
Unter gewissen voraussetzungen können vermieter den mietvertrag aufgrund eines haustieres kündigen. Denn der bundesgerichtshof hat entschieden dass ein generelles haustierverbot in mietverträgen unzulässig ist. So kann die anschaffung eines tieres nach dem abschluss eines mietvertrages zum problem werden. Einen hund in der mietwohnung ohne erlaubnis zu halten kann zur kündigung führen.
Ein generelles tierhaltungsverbot ist unwirksam. Das bedeutet jedoch nicht dass alle tiere in einer wohnung gehalten werden dürfen. Auf die frage was ist erlaubt und was ist verboten gibt es dennoch keine allgemeingültige pauschale antwort. Im mietvertrag ist bezüglich der tierhaltung die klausel üblich dass haustiere nur mit zustimmung des vermieters gehalten werden dürfen.
Für ein solches tierhaltungsverbot braucht es gründe. Das hat der bundesgerichtshof bgh bereits 1993 entschieden da dies eine benachteiligung des mieters bedeutet bgh az. Der bundesgerichtshof in karlsruhe hält klauseln im mietvertrag für unangemessen die eine haltung von hunden verbieten. Das ist dann der fall wenn die störfaktoren überwiegen.
Eine allgemeine anmerkung wie haustiere verboten hat also zunächst einmal keinerlei aussagekraft denn sie würde den mieter unverhältnismäßig benachteiligen. Wichtig zu wissen ist hier dass ein grundsätzliches verbot von haustieren nicht zulässig ist. Das soll aber kein freibrief für jegliche tierhaltung sein. Dabei ist es in erster linie unerheblich ob es sich um eine zahme hausratte.
Ist im mietvertrag nichts geregelt kann der vermieter die haltung von haustieren nicht verbieten.