Haustiere Mietwohnung Verbieten
Die entscheidung des bundesgerichtshofs dass haustierhaltung nicht generell verboten werden darf bezieht sich nur auf formularmäßige vereinbarungen.
Haustiere mietwohnung verbieten. Auf die frage was ist erlaubt und was ist verboten gibt es dennoch keine allgemeingültige pauschale antwort. Denn der bundesgerichtshof hat entschieden dass ein generelles haustierverbot in mietverträgen unzulässig ist. Dennoch kann der vermieter einen hund verbieten. Darunter werden alle haustiere gefasst die in käfigen aquarien und terrarien gehalten werden können.
Der mieter weiß dann um das verbot und hat sich damit einverstanden erklärt. Grundsätzlich nicht verbieten können vermieter die haltung von kleintieren in der wohnung. Ein vermieter darf das halten von katzen oder hunden nicht generell verbieten. Im mietrecht kann die haustierhaltung in der mietwohnung von der zustimmung des vermieters abhängen.
Dennoch kann es dazu kommen dass deine tierischen mitbewohner ausziehen müssen. Haustiere wie katzen dürfen nicht allgemein verboten werden eine katze kann als kleintier gelten. Für ein solches tierhaltungsverbot braucht es gründe. Hier ein artikel darüber wann der vermieter einen hund erlauben muss.
Im mietrecht ist das oft auch eine einzelfallentscheidung. Die zustimmung dürfen vermieter also nicht grundlos verweigern. Das ist dann der fall wenn die störfaktoren überwiegen. Ein generelles tierhaltungsverbot ist unwirksam.
Kleintierhaltung in der mietwohnung kann nicht grundsätzlich verboten werden. Der vermieter hat grundsätzlich nichts gegen katzen schrieb aber in dem mietvertrag ein verbot nieder dass ausdrücklich katzen verbietet weil bereits in unserer jetzigen neuen wohnung zweite etage bereits ein paar gewohnt hat dass sich eine katze geholt hat und die mieterin im erdgeschoss wohl unter allergische reaktionen litt. Dies gilt erst recht wenn sich im mietvertrag keine regelung zur tierhaltung findet oder die tierhaltung pauschal verboten ist. Im mietvertrag ist bezüglich der tierhaltung die klausel üblich dass haustiere nur mit zustimmung des vermieters gehalten werden dürfen.
Wir haben bereits zwei katzen und das wusste der vermieter. Nur muss er dazu konkrete gründe haben. Auch die haltung von hunden und katzen darf nicht generell verboten werden. Gemäß des überwiegenden teils der rechtsprechung zählen katzen im mietrecht zu den kleintieren.