Haustiere Mietwohnung Katze
Nach dem urteil von 1993 dürften kleintiere in einer mietwohnung ohne vorherige erlaubnis des vermieters gehalten werden.
Haustiere mietwohnung katze. Verbot der katzenhaltung in der mietwohnung kann auch individuell vereinbart werden die entscheidung des bundesgerichtshofs dass haustierhaltung nicht generell verboten werden darf bezieht sich nur auf formularmäßige vereinbarungen. Haustiere sind für viele von ihnen nicht gern gesehene gäste. Das liegt daran dass der vermieter garantieren muss dass durch das tier keine störungen für andere mieter hervorgerufen werden. Laut bundesgerichtshof darf die haltung von hunden oder katzen in der mietwohnung nicht uneingeschränkt verboten werden.
Zugegeben keine leichte aufgabe. Zwar hat der bgh auch hier ein generelles haustierverbot im mietvertrag für unzulässig erklärt bgh 20. Haustiere im mietrecht. Tierfreunde mit haustieren in mietwohnungen können sich in dieser angelegenheit beim bundesgerichtshof bedanken.
Eine klausel im mietvertrag die katzen oder hunde generell verbietet ist unwirksam. Grundsätzlich ist die kleintierhaltung von ungefährlichen und ungiftigen tieren erlaubt und darf auch vertraglich nicht eingeschränkt werden. Katze oder hund kaninchen oder mini schwein. In welchen fällen sie ihren vermieter fragen müssen bevor sie sich einen vierbeiner in die wohnung holen finden sie hier.
Störungen durch katzen als haustier in der mietwohnung i. Katzenhaltung und mietvertrag ob eine katze in der mietwohnung erlaubnisfrei gehalten werden darf beschäftigt immer wieder die gerichte. Doch auch wenn sich vermieter häufig nicht daran halten. Ein mieter der für seine katze in die zimmertür der mietwohnung ein 16 mal 16 zentimeter großes loch hineinsägt handelt zwar vertragswidrig berechtigt den vermieter aber nicht zur fristlosen kündigung.
Wenn tierische mitbewohner in die mietwohnung einziehen sollen gibt es oft streit mit dem vermieter. Auch kann eine kennzeichnung und registrierung der dort gehaltenen katzen vorgeschrieben werden. Er entschied im märz 2013 zur tierhaltung in der mietwohnung aktenzeichen viii zr 168 12. Wenn der mieter sich für ein haustier entscheidet steht er unmittelbar vor der frage ob er es in der wohnung halten darf.
Bei hunden und katzen kann das jedoch anders aussehen. Klauseln dieser art im mietvertrag sind ungültig. Bei vorliegen gewichtiger gründe kann der vermieter seine erlaubnis zur tierhaltung rückgängig machen. Vor allem bei größeren tieren wie bestimmten hunde und katzenrassen werden viele fälle vor gericht verhandelt.